PARKVERBOT im Areal des MuseumsQuartier und am Vorplatz


Aus gegebenem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, daß Fahrzeuge nur zu Zwecken des Be- und Entladens in das Geländes des MuseumsQuartiers einfahren dürfen (siehe Einfahrtsregelung auf dieser Webpage). Diese Regelung betrifft alle Verkehrs- und Anlieferungsflächen (VH/KH, MUMOK, LM); inwieweit sich Fahrzeuge in den Anlieferungshallen befinden ist nicht Gegenstand obiger Regelung und daher nicht relevant.
Bei Zuwiderhandeln ist der MQ-Sicherheitsdienst angewiesen, die kostenpflichtige Abschleppung zu veranlassen.
Die Nutzer sind NICHT berechtigt ihren Kooperationspartnern/Lieferanten/Mietern entsprechend gegenteilige Genehmigungen einzuräumen.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Veranlassung!


 

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