
Aufgrund des beschränkten Platzangebotes und der damit verbundenen Behinderung
des Fließverkehrs und der Feuerwehrzugänge, sind wir im Interesse unserer Besucher
und zur Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften gezwungen, die bereits
geltende Einfahrtsregelung streng umzusetzen.
Daher ersuchen wir Sie, Ihre Lieferanten und Kooperationspartner anzuweisen,
ihre Ladetätigkeit am Areal so kurz als möglich zu halten. Wie aus dem bei der
Toreinfahrt jedem einfahrenden Lenker ausgehändigten Ladeschein ersichtlich,
beträgt die übliche maximale Ladezeit 30 Minuten. Das PARKEN (Stehzeit über
30 Minuten) ist ausdrücklich untersagt (ausgenommen für Behinderte auf den speziell
gekennzeichneten Behindertenstellplätzen im Sattlerhof).
Im Übrigen gilt im Areal des MQ und am Vorplatz die StVO.
Wie funktioniert die Schrankenanlage?
Die Schrankanlage besteht aus Ticketausgabe- und
Einwurfautomaten, Ampel, Videokamera und Sprechsäule. Die Schrankenanlage wird
durch das rund um die Uhr anwesende Personal der Sicherheitszentrale betreut.
Sie sind weiterhin für die Kontrolle der Ein- und Ausfahrten zuständig, die
Auslösung der Schranken erfolgt durch sie. Sie führen die Kontrolle mittels
Videosystem durch und stehen über die Sprechsäule mit den FahrerInnen in
Kontakt. Da sich sowohl in der Einfahrt als auch in der Ausfahrt eine Ampel mit
einer Rot/Grün Wechselschaltung befindet, wird ein gleichzeitiges Ein- bzw.
Ausfahren von zwei Fahrzeugen verhindert. Die Anzahl der Verkehrszeichen bei
der Einfahrt wird deutlich reduziert.l
Wie erfolgt die Einfahrt?
- Der/die
Fahrer/in fährt bis zur Stopp-Markierung, überprüft die Ampelanzeige und fährt zur
Sprechsäule.
- Dort nimmt
der/die Fahrer/in Kontakt zur Sicherheitszentrale auf, die via Videoübertragung
überprüft, ob für das einfahrende Fahrzeug eine Einfahrtsgenehmigung vorliegt.
- Nach positiver
Überprüfung gibt der Ticketautomat ein Einfahrtsticket aus.
- Durch die
Entnahme des Tickets öffnet sich die Schranke.
Wie erfolgt die Ausfahrt?
- Der/die
Fahrer/in fährt bis zur Stopp-Markierung und überprüft die Ampelanzeige.
- Der/die
Fahrer/in gibt sein/ihr Ticket in den Automaten ein.
- Die Ladezeit
wird automatisch geprüft und bei Einhaltung öffnet sich die Schranke.
- Was passiert
bei Zeitüberschreitung?
- Bei
Überschreitung der Ladezeit gibt der Automat die Ausfahrt nicht frei.
- Der/die
Fahrer/in stellt das Fahrzeug in den dafür vorgesehenen Haltepositionen in MQ Hof
6 ab um die Ausfahrt nicht zu blockieren.
- Der/die Fahrer/in muss persönlich bei der Sicherheitszentrale
erscheinen, Freischaltung erfolgt nach persönlichem Erscheinen in der
Sicherheitszentrale
Einfahrtsmodalitäten
Die Einfahrt muss rechtzeitig über das ELDIE-System beantragt werden –
Vorlaufzeit mindestens 12 Stunden, bei Wochenenden oder Feiertagen entsprechend
länger. Die Beantragung ist für ausnahmslos alle Fahrzeuge verpflichtend.
Folgende Regelung wurde im Detail getroffen:
- Behindertentransporter:
keine Einfahrtsbewilligung erforderlich
- Einsatzfahrzeuge
(auch in zivil sofern ausgewiesen): keine Einfahrtsbewilligung erforderlich
- Behindertenfahrzeuge:
keine Einfahrtsbewilligung erforderlich: max. 3 Fahrzeuge gleichzeitig mit amtlichem
Behindertenausweis. Parken nur auf den markierten Parkflächen im Sattlerhof
- Taxis: Einfahrt
nicht erlaubt (Anfahrt u. a. vor dem Haupteingang)
- Busse: Einfahrt
nicht erlaubt; Ein- und Ausstiegsflächen z.B. Eingang Mariahilferstraße,
vor den beiden Bundesmuseen NHM und KHM beim Ring
- Fahrzeuge von
Politikern und anderen wichtigen Repräsentanten in Begleitung von Sicherheitspersonal:
Parkerlaubnis im Bereich des Haupteinganges auf den dafür vorgesehenen Sperrflächen
(Anmeldung über die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH.; Sicherheitsdienst
weist bei Bedarf ein)
Im Sinne einer reibungslosen Abwicklung der Verkehrsflüsse im Areal sowie auch
im Sinne der gefahrlosen Benutzung durch unsere BesucherInnen, ersuchen wir
um Ihre diesbezügliche Unterstützung und entsprechende Weiterleitung dieser
Informationen an Ihre Kooperationspartner und Lieferanten.
Die Einfahrtsgenehmigungen für Kooperationspartner
bzw. Mieter sind nur durch die jeweilige Institution via ELDIE
zu erwirken.
Bei Zuwiderhandeln sehen wir uns leider gezwungen, die Fahrzeuge – wie bereits
bisher – kostenpflichtig abschleppen zu lassen bzw. eine Besitzstörungsklage
gegen den Fahrzeughalter einzubringen.
Änderungen vorbehalten!
Lieferantenplan
Administrationsplan
Busausstiegsstelle in Mariahilferstraße und Busparkplätze
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